Unfall ? - Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind? Hier sind die richtigen Schritte:


Unfallstelle absichern
Siechern Sie die Unfallstelle ab. Innerorts 50m, Landstraßen 100m, Autobahn 200m.

Erste Hilfe
Leisten Sie erste Hilfe, wenn es notwendig ist und Sie bereits Hilfe geholt haben.

Polizei
Rufen Sie die Polizei an. Wenn der Unfall schwerwiegender ist, auch die Feuerwehr.

Nicht verlassen
Sie müssen sich an dem Unfallort aufhalten und nicht verlassen.

Kontakt
Kontakt aufnehmen zu Ihrem KFZ Sachverständigem.
Was tun bei einem Verkehrsunfall
Es besteht keine Schuld Ihrerseits bezüglich des Autounfalls. Daher ist es entscheidend, dass Sie unbedingt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen!
Als Geschädigter haben Sie das Recht, sämtliche Schäden und zusätzlichen Kosten, die durch den Autounfall entstanden sind (wie Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Anwaltskosten und weitere Auslagen), vom Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung erstattet zu bekommen. Zudem steht es Ihnen zu, einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies ist von besonderer Wichtigkeit, da Sie nicht darauf vertrauen sollten, dass die Schadenshöhe von derjenigen Person geschätzt wird, die letztendlich dafür aufkommen muss.
Als Sachverständige ist es unsere Pflicht, den exakten Umfang Ihres Schadens zu ermitteln und ein entsprechendes Schadengutachten zu erstellen. Auf diese Weise können Sie Ihren vollständigen Schadensersatz geltend machen.
Wichtig
Oftmals warnen Sachbearbeiter von Versicherungen Geschädigte davor, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, mit dem Hinweis, es könne sich um einen Bagatellschaden handeln. Im Falle eines Bagatellschadens würde die Beauftragung eines Sachverständigen als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht des Geschädigten gemäß § 254 BGB angesehen werden, was zur Folge hätte, dass der Geschädigte die Sachverständigenkosten selbst tragen müsste.
Doch wie kann ein Geschädigter feststellen, ob tatsächlich ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt? Was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Ist die Bagatellschadensgrenze von 750,- EUR verbindlich, und wie kann der Geschädigte herausfinden, ob diese Grenze überschritten wurde?
Die Realität sieht so aus: Aufgrund der zunehmend modernen Bauweise von Fahrzeugen wird ein Unfallschaden aus der Sicht eines Laien oft als Bagatellschaden betrachtet, obwohl unsichtbare Teile beschädigt sein können und somit ein verdeckter Unfallschaden vorliegen kann.
Darüber hinaus besteht bei solchen verdeckten Schadensfällen für den Geschädigten das Risiko, das er nicht kennt, wenn er ein Fahrzeug benutzt, das einen verdeckten Schaden aufweist. Es geht also nicht nur um die Höhe des Schadensersatzanspruchs, sondern auch um die Verkehrs- und Unfallsicherheit des Fahrzeugs sowie die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein weiteres Problem ergibt sich beim späteren Verkauf des Fahrzeugs. Wenn der Verkäufer den Käufer nicht über den Unfallschaden aufgrund eines angeblichen Bagatellschadens informiert hat und sich herausstellt, dass mehr als ein unerheblicher Bagatellschaden vorlag, kann dies zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Käufer führen. Denn der Verkäufer eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet, auf unfallbedingte Vorschäden hinzuweisen.
Was wir raten
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit einem unabhängigen Sachverständigen! Unser Sachverständiger wird gemeinsam mit Ihnen vor Ort Ihr Fahrzeug begutachten und die bestmögliche Lösung für Sie als Geschädigter besprechen.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht, ist eine Beweissicherung und Schadensermittlung unerlässlich, um Ihren Schadenersatzanspruch erfolgreich durchzusetzen. Als Alternative zum umfassenden Gutachten bieten wir auch die Erstellung eines Kurzgutachtens an. Dieses kann von unserem Sachverständigen erstellt werden, ohne dass Sie dem Vorwurf der Vernachlässigung Ihrer Schadensminderungspflicht seitens der Versicherungen ausgesetzt sind.
Ein großer Vorteil eines Kurzgutachtens ist die Anfertigung von Lichtbildern zur Beweissicherung. Oftmals verlangen die Schadenssachbearbeiter der Versicherungen nach Vorlage eines Werkstatt-Kostenvoranschlags zusätzliche Lichtbilder, die der Geschädigte selbst erstellen müsste. Dies kann jedoch problematisch sein, da schlechte Aufnahmen dazu führen können, dass der Schaden für die Versicherung nicht plausibel dargestellt werden kann. Dies könnte wiederum zu einer ungerechtfertigten Schadensablehnung oder zu einer zu niedrigen Schadensregulierung führen.
Besteht eine Verpflichtung für Geschädigte, ihr Fahrzeug zu reparieren?
Nein! Gemäß § 249 Abs. 2 BGB hat der Geschädigte das Recht, statt der Reparatur den dafür erforderlichen Geldbetrag zu verlangen. Dies bedeutet, dass der Geschädigte die Reparaturkosten gemäß dem Gutachten einfordern kann, wobei die Umsatzsteuer nur dann enthalten ist, wenn sie tatsächlich angefallen ist.
Unser Fazit
Nach einem Autounfall ist es ratsam, sich immer an unser Team zu wenden, unabhängig davon, ob Sie der Unfallverursacher oder der Geschädigte sind. Insbesondere als Geschädigter können wir Ihnen als unabhängige Kfz-Sachverständige dabei helfen, Ihren berechtigten Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Auch wenn Sie der Unfallverursacher sind, informieren wir Sie gerne über Ihre Rechte und können gegebenenfalls in Absprache mit Ihrer Versicherung ebenfalls ein Schadensgutachten erstellen.